Leistungen der Pflegekasse können mit einem formlosen Anschreiben an die zuständige Krankenkasse beantragt werden.
Die Ärzte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) besuchen dann den Antragsteller in seiner Wohnung und begutachten, ob und in welcher Stufe Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Vor dem Besuch des Gutachters sollte ca. zwei Wochen lang jede Handreichung und die Dauer jeder Hilfestellung in den folgenden Bereichen in einem "Pflegetagebuch" notiert werden:
- Ernährung
- Körperpflege
- Mobilität und Haushaltshilfe
Mit diesen Angaben als Grundlage kann man dann bereits die zu erwartende Pflegestufe einschätzen. Zudem ist das Tagebuch eine große Hilfe für den Gutachter. Die meisten Kranken- und Pflegekassen bieten solche Pflegetagebücher auch kostenlos an. Alternativ können Sie sich den Vordruck eines Pflegetagebuchs zum Selbstausdrucken aus unserem Downloadangebot herunter laden.
Falls der Pflegebedürftige bereits von einem Angehörigen oder einem Pflegedienst gepflegt wird, sollten die Pflegepersonen auf jeden Fall am Tag der Begutachtung anwesend sein.
Stimmt der Pflegestufenbescheid, den Sie anschließend an die Begutachtung von der Pflegekasse erhalten nicht mit Ihren Berechnungen überein, sollte dagegen Widerspruch eingelegt werden. Auch hierbei kann das Pflegetagebuch eine wichtige Hilfe sein.