Rahmenkonzeption für ASB Kindergärten und Kindertagesstätten in Niedersachsen
Inhalt:
1. Vorbemerkung
2. Grundsätze der Kindergartenarbeit
3. Der Träger
4. Anmeldung und Aufnahme
5. Aufnahme und Öffnungszeiten
6. Pädagogische Ziele
7. Pädagogische Konzepte
Vorbemerkung
Diese Rahmenkonzeption ist auf der Grundlage der weiterhin gültigen "Grundsätze" des Arbeiter-Samariter-Bundes und des niedersächsischen "Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder" (KiTaG) formuliert. Tageseinrichtungen für Kinder sind Einrichtungen der Jugendhilfe, sie werden in öffentlicher und freier Trägerschaft betrieben. Die Rechtsgrundlagen sind die §§ 22-26 SGB VIII (KJHG).
Eine verbindliche Konzeption wird von den einzelnen Einrichtungen individuell für ihr Einrichtungsprofil erstellt. Die Konzeption wird dann mit dem Träger und den Mitarbeiter/innen der Einrichtung erarbeitet und regelmäßig fortgeschrieben.
Mit der Trägerschaft für einen Kindergarten
- nimmt der Arbeiter-Samariter-Bund einen weiteren sozialen Auftrag wahr, indem er dazu beiträgt, Kindern einen geschützten Raum für eine kindgerechte Entwicklung zu ermöglichen.Die Tageseinrichtung bietet Kindern Raum, in dem sie mit ihren Bedürfnissen angenommen und durch altersangemessene Angebote in ihrer Entwicklung gefördert werden. Die Einrichtung ist als familienergänzendes Angebot zu sehen, deren Ziel es ist, die Familie bei ihren vielfältigen Aufgaben der Erziehung zu begleiten, zu entlasten und zu unterstützen.
- übernimmt der Arbeiter-Samariter-Bund in den Gemeinden und Städten eine sozialpädagogische Aufgabe. Im Rahmen des allgemeinen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages der Tageseinrichtung, wie er in den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und des Landes Niedersachsen festgelegt ist, steht die Einrichtung des ASB grundsätzlich allen Kindern offen und bringt in eigener Verantwortung ihre Ausrichtung ein.
- nimmt der Arbeiter-Samariter-Bund einen weiteren wichtigen Aufgabenbereich im Sinne seines Leitbildes, im Bereich der Integration der Einrichtungen in den Gemeinden, Städten und der Öffentlichkeit wahr.
Grundsätze der Kindergartenarbeit des ASB
Der ASB betrachtet Tageseinrichtungen für Kinder als Begegnungs- und Lebensort für Kinder und ihre Familien im gemeindlichen Umfeld. Sie sind Treffpunkt, vermitteln soziale Kontakte und stellen Verbindungen zu anderen Menschen und Institutionen her. Tageseinrichtungen für Kinder sind ein wichtiger Bestandteil sozialer Grundversorgung mit dem Ziel, Kindern Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit zu ermöglichen. Die Einmaligkeit jedes Menschen wird geachtet, wenn er in allen Phasen seines Lebens mit seinen Begabungen und Bedürfnissen akzeptiert und gefördert wird. Die Einrichtung erfüllt einen eigenständigen alters- und entwicklungsadäquaten Betreuungs- und Bildungsauftrag. Sie ergänzt und unterstützt die Erziehung in der Familie und ermöglicht den Kindern Erfahrungen über den Familienrahmen hinaus. Dabei soll die Entfaltung ihrer körperlichen, geistigen und sprachlichen Fähigkeiten unterstützt werden.
Das Zusammenwirken von Eltern, Personal, dem Träger und der Gemeinde/Stadt bedeutet:
- die Förderung der eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit des Kindes, ausgehend von einem ganzheitlichen Entwicklungsverständnis, unter Berücksichtigung des soziokulturellen Umfeldes und der örtlichen Infrastruktur der Gemeinde.
- Erziehung zum gleichberechtigten, partnerschaftlichen, sozialen und demokratischen Miteinander.
- Wahrnehmung der Kinderbetreuung als familienergänzenden und familienunterstützenden Auftrag.
- Zusammenarbeit mit Eltern im Sinne gemeinsamer Erziehungsverantwortung.
Kind sein - spielen, erfahren, experimentieren, erleben - für eine Zeit "Begleiter" des Kindes zu sein, gemeinsam einen Lebensort zu gestalten, steht für uns im Mittelpunkt.
- Die Kindheit vollzieht sich in Deutschland unter den Bedingungen einer hochentwickelten Industriegesellschaft mit ihren Widersprüchen von Armut und Reichtum und ihrer sozialstaatlichen Struktur. In der heutigen Zeit wachsen Kinder in eine Pluralität von Lebenswelten hinein, die sie herausfordert, sich immer wieder neu zu orientieren und zu entscheiden.
- Wir sehen die Kindertagesstätte als einen Lebensort für Kinder. Den Kindern soll die Möglichkeit geboten werden, sich selbst zu erfahren und zu lernen, ihre eigene Persönlichkeit zu entwickeln und miteinander zu leben.
- Die Einrichtung strebt eine ganzheitliche und gegenwartsbezogene Begleitung der Kinder an. Kinder brauchen Erwachsene, die kindlichen Entwicklungskräften vertrauen, die im nötigen Maß anleiten und die Anregungen und Orientierung geben.
Vernetzt Handeln
Die Kindertagesstätte als fester Bestandteil in der Gemeinde/Stadt heißt für uns auch über den Gartenzaun der Einrichtung zu schauen. Eine Kooperation mit dem Umfeld, die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und sozialen Diensten erachten wir als einen festen Bestandteil unserer Arbeit.
Integrationsgedanken
Zusammen spielen, lernen, leben...!
Ich bin Ich und Du bist Du!
Die Kindertagesstätten als Lebensraum für Kinder zu sehen, heißt auch jedem Kind die gleiche Chance zu geben. Wo viele (kleine) Menschen zusammen leben, begegnet man vielen Menschen/ Persönlichkeiten, die einzigartig sind.
Integration bedeutet für uns, jedes Kind mit seiner Geschichte, seiner Kultur, seinen Fähigkeiten und Einschränkungen, Stärken und Schwächen anzunehmen. Das heißt für uns, vor diesem Hintergrund lebensgemeinschaftliche Bedingungen zu schaffen, die Kindern mit und ohne Behinderung einen gleichberechtigten Lebensraum bieten.
Zusammenarbeit mit den Eltern bedeutet:
- Elternarbeit ist die Grundlage für eine konstruktive, partnerschaftliche Erziehung des Kindes.
- Elternarbeit und Elternbeteiligung sind grundlegende Elemente der pädagogischen Arbeit im Rahmen der Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Dabei berücksichtigen wir die spezifischen Lebenslagen von Familien, immer mit Blick auf die Entwicklung und Bedürfnisse des Kindes.
Kompetentes Handeln
Die pädagogischen Mitarbeiter/innen sind für uns Fachkräfte, die diesen Lebensabschnitt der Kinder kompetent und zuverlässig begleiten. Sie gestalten gemeinsam mit den Kindern den Alltag und stehen den Eltern als Ansprechpartner für pädagogische Fragen zur Verfügung.
Die Mitarbeiter/innen unterliegen in ihrer Arbeit den gesetzlichen Bestimmungen und sind an die Konzeption des Trägers gebunden.
Die Leitung der Einrichtung hat darüber hinaus eine besondere Verantwortung den Mitarbeiter/innen, dem Träger, den Familien/Kindern, den Gemeinden und der weiteren Öffentlichkeit gegenüber.
Der ASB kann als Teil des ASB-Gesamtverbandes auf die Kompetenz und Stärke eines bundesweit erfolgreich arbeitenden Wohlfahrtsverbandes zurückgreifen. So bietet das Bildungswerk des Arbeiter-Samariter-Bundes Seminare und Fortbildungen zu verschiedenen Themen der Kinder- und Jugendhilfe, vor allem im Bereich "Tageseinrichtungen für Kinder" an.
Der Träger
Mit der Trägerschaft für eine Tageseinrichtung für Kinder geht der ASB Verbindlichkeiten ein, denen er sich über den Rahmen der Wohlfahrtspflege hinaus öffentlich verpflichtet.
Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und nach dem niedersächsischen Gesetz und den Richtlinien über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) und seinen Durchführungsverordnungen für einen freien Träger gelten unter anderem folgende Grundsätze und Bestimmungen:
Der Träger
- ist selbstständig in Zielsetzung und Durchführung seiner Aufgaben.
- sorgt für personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung der Einrichtung.
- führt die Dienstaufsicht über das Personal der Tageseinrichtung und beteiligt sich an der Fachaufsicht.
- ist verantwortlich für die Qualifikation und Fortbildung der Mitarbeiter/innen.
- erarbeitet eine Konzeption für die Einrichtung, die regelmäßig fortgeschrieben werden muss.
- schafft Formen der Zusammenarbeit, in die Eltern, Kinder und Mitarbeiter/innen einbezogen werden.
- nimmt seine Aufgaben und Interessen im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfeplanung wahr.
- vertritt die Interessen der Einrichtung auf verschiedenen Ebenen.
Anmeldung und Aufnahme:
- Alle Kinder sind willkommen!
- In der Kindertagesstätte werden Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung betreut. Die Kindertagesstätte ist offen für Kinder aus allen Familien, Konfessionen, sozialen Schichten und Nationalitäten.
- Die Betreuung von behinderten und nicht behinderten Kindern soll gewährleistet sein.
- Die Anmeldung erfolgt schriftlich und durch ein persönliches Gespräch mit der Leitung der Einrichtung.
- Die Platzvergabe erfolgt nach den Aufnahmekriterien des Trägers und gesetzlichen Grundlagen des KiTaG.
Aufnahme und Öffnungszeiten
In unseren Kindertageseinrichtungen werden Kinder im Alter von 6 Monaten bis zur Einschulung betreut. Genauere Informationen über Öffnungszeiten und gewünschte Betreuungsmodule erfragen Sie bei der Einrichtung Ihrer Wahl.
Pädagogische Ziele
Die Kindertagesstätte ist ein familienergänzender Lebensort für Kinder. Kinder wachsen heute in einer Umgebung auf, die ihre elementaren Spiel- und Erfahrungsräume aus unterschiedlichen Gründen immer weiter eingrenzt. Kindlicher Unternehmungslust und Spontaneität sind somit häufig Grenzen gesetzt.
- Kinder brauchen für ihr Lernen mit zunehmendem Alter immer größer werdende Spiel- und Erfahrungsräume.
- Kinder brauchen Erwachsene, die kindlichen Entwicklungskräften vertrauen, diesen Raum geben, sie anleiten, Orientierung geben und sich ihrer einfühlsam annehmen.
- Kinder wollen sich entwickeln. Die Einrichtung soll den Kindern Raum bieten, zu einer vollen Entfaltung tragender Lebenskräfte zu kommen.
1. Emotionale Erziehung
- eine harmonische Atmosphäre in der Einrichtung erleben/sich wohlfühlen
- beachtet und anerkannt werden
- Erlebnisse verarbeiten lernen
- vertrauen können
- staunen können
- sensibel sein für Sinneseindrücke
- die Naturelemente erleben/Jahresablauf in der Natur miterleben
- sich selbst kennen lernen, eigene Motivation/Gefühle äußern
- Feste feiern und vieles mehr
2. Sozialverhalten
- mit anderen in Kontakt treten
- Freunde finden
- Sicherheit in der Beziehung zu Erwachsenen gewinnen
- situationsangepasste Konfliktlösungen finden
- zusammen tätig werden
- Aufgaben zu übernehmen, und vieles mehr
3. Werteverhalten
4. Kreativitätsentwicklung
5. Sprachbildung
6. Bewegungsförderung
7. Umweltbewältigung
8. Entwicklung eines Lern- und Leistungsverhaltens
9. Gern in die Einrichtung kommen, Spaß haben, mitgestalten, sich wohlfühlen und Kind sein können!
Pädagogische Konzepte
Grundlage der pädagogischen Arbeit wird im Sinne einer ganzheitlichen Erziehung der situationsorientierte Ansatz sein.
- "Leben und Lernen in Erfahrungszusammenhängen"
- "Lernen für Lebenssituationen"
- "Situationsansatz als integrativer Ansatz"
Erfahrungen zwischen Kindern und Erwachsenen, Kindern verschiedener Altersgruppen, Behinderten und Nichtbehinderten, Kindern verschiedener nationaler Herkunft, Kulturen und Sprachen und zwischen der Innenwelt der Einrichtung und dem Alltag draußen.
Kinder verschiedener sozialer Herkunft, aus unterschiedlichem Umfeld und mit unterschiedlicher Vorgeschichte erwerben in realen Situationen ihres Lebens alle Kompetenzen, die sie benötigen, um die Alltagsanforderungen in Gegenwart und naher Zukunft zu verstehen und möglichst erfolgreich zu bewältigen. Im Einzelnen heißt das, die eigenen Bedürfnisse und Interessen zu erkennen, zu vertreten, sich darüber mit Erwachsenen und anderen Kindern sprachlich zu verständigen und dabei den Willen und die Absicht der anderen wahrzunehmen.
Erziehung wird verstanden als lebenserfahrene Unterstützung und fördernde Begleitung der Kinder auf individuellem Entwicklungsweg.
Nur eine nachhaltig abgesicherte, qualitativ hochwertige und sorgfältige Betreuung und Erziehung der folgenden Generation macht unsere Gesellschaft zukunftsfähig.



Landesverband Niedersachsen