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Aktuelles

25.10.2011

Novellierung des niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG)

Hilfsorganisationen ASB, DRK, JUH und MHD begrüßen geplante Novellierung.

Foto: ASB/W. Krüper

Hannover. Die Landesverbände der vier anerkannten gemeinnützigen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD) haben den vorliegenden Gesetzentwurf der SPD aus dem letzten Jahr und den aktuellen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP zur Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) gemeinsam beraten und bewertet. Die vier Organisationen sind vom Niedersächsischen Landtag in den Ausschuss Inneres und Sport zur Anhörung am 19. Oktober 2011 eingeladen worden und werden gemeinsam zu den Entwürfen Stellung nehmen.

„Wir begrüßen die beabsichtigte Novellierung des NRettDG. Denn die Gesetzentwürfe berücksichtigen als Entscheidungskriterium für die Vergabe des Rettungsdienstes die in der Praxis bewährte Verzahnung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz, um Großschadensfälle bewältigen zu können. Für das Wohl und den Schutz der Bevölkerung halten wir es für absolut notwendig, dass eine Organisation, die den Rettungsdienst übernimmt, gleichzeitig für den Katastrophenschutz leistungsfähig aufgestellt sein muss. Und dafür braucht es eben eine breite qualifizierte ehrenamtliche Basis, die praxiserfahren Hand in Hand mit dem Rettungsdienstpersonal arbeitet“, so DRK-Landesgeschäftsführer Dr. Ralf Selbach. Weiterhin begrüßen die vier Hilfsorganisationen die durch die beabsichtigte Novelle des NRettDG erstmalig neu geschaffene Möglichkeit, Leistungen des Rettungsdienstes durch die Gewährung von  Dienstleistungskonzessionen zu vergeben. Diese Gestaltungsvariante bietet den Trägern des Rettungsdienstes die auch in anderen Bundesländern bewährte Möglichkeit zur Auftragsvergabe zusätzlich zu nutzen.

Für die Finanzierung der anfallenden Kosten bei Großschadensereignissen im Aufgabenbereich des Rettungsdienstes sind die Krankenkassen zuständig. Mit Unverständnis reagieren die vier Hilfsorganisationen auf eine kürzlich veröffentlichte Pressemitteilung der Interessensgemeinschaft „Die Verbände der Gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen“. Hier wird kritisiert, dass für
etablierte Anbieter Privilegien geschaffen werden und das Land Niedersachsen damit Wettbewerb verhindere. Eine Kritik, die eher den eigenen Kostendruck seitens der Kassen berücksichtigt, doch den Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Bürger bei einem Massenanfall von Verletzten völlig unberücksichtigt lässt. 

„Wir sind täglichen harten Wettbewerb und  steigenden Kostendruck gewohnt und haben davor keine Angst. Aber es geht uns darum, ein im volkswirtschaftlichen Sinne hocheffizientes und dazu sehr kostengünstiges System zu erhalten und alles daran zu setzen, den hohen Ausbildungsstand, die große Motivation und Einsatzbereitschaft der vielen tausend engagierten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zu erhalten. Unsere über Jahrzehnte gewachsene, den bezahlten Rettungsdienst tagtäglich ergänzende, kompetente ehrenamtliche Struktur, um die uns unsere europäischen Nachbarn zu recht beneiden, darf zum Wohle der Bevölkerung auf keinen Fall aufs Spiel gesetzt werden“, so Johanniter-Landesvorstand Thomas Mähnert.