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Urlaubsunterstützung für pflegende Angehörige durch soziale Dienste des ASB
Niedersachsen. Entspannter Urlaub - Soziale Dienste unterstützen pflegende Angehörige.
Niedersachsen. Die Urlaubszeit ist in vollem Gang und auch das Wetter spielt in diesem Jahr hervorragend mit: Der richtige Zeitpunkt, um abzuschalten, sich zu entspannen und Kräfte zu sammeln.
Für Familien mit einem pflegebedürftigen Angehörigen ist das jedoch häufig nicht oder nur schwer möglich. Dabei wäre gerade für sie, die in ihrem Alltag doppelt und dreifach belastet sind, eine Auszeit, etwas Erholung sehr wichtig.
Der Arbeiter-Samariter-Bund bietet Ihnen für diese Situation eine Lösung an: Wir kümmern uns verantwortungsbewusst und liebevoll um Ihren Angehörigen. Verschiedene soziale Dienste lassen sich, je nach Bedarf und Pflegebedürftigkeit miteinander kombinieren. So wissen Sie den Pflegebedürftigen gut und sicher betreut, können entspannt in den Urlaub fahren und die Zeit für sich nutzen.
Hausnotruf: Mit dem Hausnotruf kann Ihr Angehöriger jederzeit spontan Hilfe anfordern. Der Handsender, der als Kette oder Armband getragen werden kann, ist immer in Reichweite und stellt per Knopfdruck die Verbindung zum ASB her: Wir sprechen mit ihrem Angehörigen und verständigen zum Beispiel Vertrauenspersonen, den Pflegedienst oder alarmieren in einem medizinischen Notfall den Rettungsdienst.
Mahlzeitendienste: Unsere Mahlzeitendienste versorgen Ihren Angehörigen mit fertig zubereitetem Essen, je nach Angebot vor Ort als tiefgekühlte Wochenration oder täglich warm und frisch.
Ersatz-/Verhinderungspflege: Die Ambulanten Pflegedienste des ASB übernehmen für den Zeitraum des Urlaubs gern die fachgerechte Pflege Ihres Angehörigen.
Tagespflege: Für Pflegebedürftige, die abends und nachts allein zu Hause bleiben können, ist die Tagespflege das richtige Angebot. Der Fahrdienst des ASB holt die Tagesgäste morgens an der Haustür ab und bringt sie am frühen Abend wieder zurück. Dieses Angebot kann die gesamte Woche oder auch nur an einzelnen Tagen genutzt werden.
Kurzzeitpflege: Bei einem höheren Pflegebedarf oder einer demenziellen Erkrankung ist eine stationäre Kurzzeitpflege sinnvoll. Die Unterbringung kann sowohl in einer heimatnahen Einrichtung als auch am Urlaubsort erfolgen.
Und auch die Pflegeversicherung unterstützt:
Bei Vorliegen einer Pflegestufe übernimmt die Pflegeversicherung weitestgehend die Kosten für Hausnotruf, Tages- oder Kurzzeitpflege. Darüber hinaus können Versicherte mit einer Pflegestufe Pflegeleistungen und hauswirtschaftliche Unterstützung im Rahmen der so genannten Verhinderungspflege (bis zu 1.510 €/Jahr) in Anspruch nehmen.
Außerdem bleibt der Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung und der häuslichen Krankenpflege an jedem (inländischen) Urlaubsort erhalten. So kann sie der Angehörige begleiten und während die Pflegepersonen freie Zeit genießen, wird der zu Pflegende fachgerecht in einer Kurzzeit- oder Tagespflegeeinrichtung in der Nähe Ihres Urlaubsortes betreut.
Lassen Sie sich vom Arbeiter-Samariter-Bund vor Ort ausführlich und unverbindlich beraten. Einen Überblick über die Kontaktdaten und Angaben dazu, wo welche Angebote zur Verfügung stehen, finden Sie unter den jeweiligen Leistungen.
Wir unterstützen Sie gern, denn "Helfen ist unsere Aufgabe".



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