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Jens Sewohl
Landesfachdienstleiter Notfallausbildung
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Ausbildung zum Rettungsassistenten (w/m)


Im Gegensatz zum Rettungssanitäter (w/m) ist der Rettungsassistent (w/m) ein anerkannter Berufs-abschluss mit einer Ausbildungsdauer von 2 Jahren.

Der Aufgabenbereich der Rettungsassistentin bzw. des Rettungsassistenten reicht von der Notfall-versorgung eines Patienten bis zur Ankunft des Notarztes, über die Assistenz bei Maßnahmen des Arztes bis zur eigenverantwortlichen Durchführung von Einsätzen, bei denen die Anwesenheit eines Arztes bis zum Eintreffen im Krankenhaus nicht notwendig ist.

Die fachkundige Durchführung von Krankentransporten ist eine weitere wichtige Aufgabe von Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten.


Da sich die Struktur des Rettungsdienstes in Deutschland in den letzten Jahrzehnten erheblich verändert hat, werden unterdessen hauptsächlich Rettungsassistentinnen und Rettungs­assistenten als Besatzung von Rettungsfahrzeugen eingesetzt.

Jeder der also langfristig hauptberuflich im Rettungsdienst tätig sein möchte, sollte die Ausbildung zur Rettungsassistentin/zum Rettungsassistenten ablegen. Gleiches gilt für den Einsatz in einer Rettungsleitstelle oder als Ausbilder/in an einer Rettungsdienstschule.

Die Ausbildung zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten gründet auf dem Rettungsassistentengesetz (RettAssG) und gliedert sich in zwei Teile:
  1. Im ersten Jahr werden an einer staatlich anerkannten Rettungsassistentenschule und in einem Klinikpraktikum theoretische Inhalte aus den Fachgebieten allgemeine medizinische Grundlagen (Anatomie, Physiologie, naturwissenschaftliche Grundlagen, Krankheitslehre, Arzneimittel, Hygiene), allgemeine Notfallmedizin, spezielle Notfallmedizin, Organisation und Einsatztaktik (Rettungsdienst-Organisation, Kommunikation, Führungsaufgaben im Rettungsdienst, Gefahren an Einsatzstellen, Massenanfall von Verletzen) sowie der Berufs-/Gesetzes- und Staatsbürgerkunde gelernt und trainiert. Den Abschluss dieses Ausbildungsabschnitts bildet eine staatliche Prüfung.
  2. Der zweite, praktische, Teil besteht aus einem Jahrespraktikum an einer anerkannten Lehrrettungswache. Hier werden die praktischen Fähigkeiten vertieft. Im „Abschluss­gespräch“ wird die Berufseignung der Schülerin/des Schülers festgestellt. Die Berufsurkunde bescheinigt die „Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent/in“.


Für Interessentinnen und Interessenten, die bereits im Umfeld des Rettungsdienstes tätig waren, eignet sich auch die so genannte Stufenausbildung vom Rettungssanitäter mit anschließender Weiterbildung zum Rettungsassistenten.

Für den Beginn einer Ausbildung zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten ist die Vollendung des 18. Lebensjahres, eine gesundheitliche Eignung und mindestens ein Hauptschulabschluss bzw. eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich. Zudem wird das polizeiliche Führungszeugnis angefordert.

Die Bezahlung von Rettungsassistentinnen/Rettungsassistenten im Dienst des Arbeiter-Samariter-Bundes Landesverband Niedersachsen e.V. wird nach eigenen Arbeitsrichtlinien berechnet.

Die Weiterbildungsmöglichkeiten für Rettungsassistent/innen sind vielfältig. Auskünfte über freie Stellen für ausgebildete Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten erhalten Sie dirket bei unseren Rettungswachen.

Über freie Praktikantenstellen informieren unsere Lehrrettungswachen.