In die Kurzzeitpflege kommen Menschen, die sonst zu Hause gepflegt werden und nur für einen begrenzten Zeitraum fachkompetente Hilfe benötigen.
Dies kann aus gesundheitlichen Gründen z. B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder durch Abwesenheit der pflegenden Familienangehörigen aufgrund von z. B. Urlaub, Kur oder Krankheit der Fall sein.
Sie bereitet Pflegebedürftige nach einem Klinikaufenthalt (Krankenhaus-Anschlusspflege) auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor oder ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung, insbesondere
- in Krisensituationen
- bei Urlaub oder Krankheit
- bei seelischer Überforderung
- bei vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustandes
Die Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers, die auf bis zu vier Wochen im Kalenderjahr und eine Gesamtsumme von 1.510 € beschränkt ist.
Dieser Betrag deckt alle notwendigen Leistungen der Grund- und Behandlungspflege sowie der sozialen Betreuung ab. Der Höchstbetrag ist dabei unabhängig davon, in welche Pflegestufe der Pflegebedürftige eingestuft ist. Lediglich der Eigenanteil für die Unterkunft und Verpflegung muss selbst getragen werden.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Kurzzeitpflege sind, dass
- die ambulante Pflege nicht oder noch nicht im erforderlichen Umfang möglich ist.
- teilstationäre Pflege nicht ausreicht.
In manchen ASB Pflegeheimen in Niedersachsen bieten wir Ihnen eine eingestreute Kurzzeitpflege an. Dies bedeutet, dass sich die Kurzzeitpflegeplätze an unseren freien Kapazitäten orientieren.
Wir empfehlen Ihnen daher – soweit möglich - eine frühzeitige Anmeldung und Beratung. Rufen Sie uns an!